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BGH-Urteil zur Rücklagenabrechnung
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 04.12.2009 die bisher übliche Abrechnungspraxis für Instandhaltungsrücklagen gekippt.
Nach dem Urteil des BGH ist es für alle Abrechnungen notwendig, dass in der Rücklagenabrechnung eine Gegenüberstellung der Soll- und Ist-Beträge sowie ein Ausweis der offenen Forderungen gegenüber einzelnen Eigentümern erfolgt.
Des Weiteren hat der BGH entschieden, dass Zuführungen weder als Ausgaben noch als sonstige Kosten berücksichtigt werden dürfen. Sie müssen separat ausgewiesen werden und es muss ersichtlich sein, welcher Betrag der Eigentümergemeinschaft tatsächlich zur Verfügung steht.
Neue Rücklagenerfassung und Auswertung
Dem BGH-Urteil vom 04.12.2009 wurde im Programm für Abrechnungszeiträume, die nach dem 31.12.2008 enden, Rechnung getragen, dass im Bereich "Daten erfassen -> Angaben zu den Abrechnungen" ein neuer Punkt "Angaben zu den Rücklagen" eingeführt wurde.
Unter diesem Punkt muss für jeden Zeitraum der Rücklagenabrechnung entsprechend wie bei Heizkosten oder auf Eigentümer zu verteilenden Kosten ein Eintrag angelegt werden.
In dem jeweiligen Eintrag sind der Forderungsbestand gegenüber den Eigentümern zum Beginn des Abrechnungszeitraums zu erfassen und die Sollzuführung. Diese kann aus dem Wirtschaftsplan oder den hinterlegten Vorauszahlungen ermittelt werden.
Für Entnahmen, besondere Zuführungen und Entnahmen sowie Zinsen, Steuerabzugsbeträge und sonstige Kosten wird davon ausgegangen, dass hier Soll und Ist übereinstimmen, da es nicht auf die geplanten Werte sondern auf die Bestandsentwicklung ankommt.
Erzeugung von Sollstellungen aus den Abrechnungen
Um die Nacharbeit zu erleichtern wurde die Möglichkeit eingeführt, das Ergebnis der Abrechnung in die offenen Posten zu übernehmen.
Hierzu finden Sie am unteren Rand der Eingabemaske für die jeweilige Auswertung einen Link "Erzeugung der Sollstellungen aus den Abrechnungen". Mit einem Klick auf diesen Link werden alle Sollstellungen für die Ergebnisse der ausgewählten Einheiten erzeugt. Es werden dabei die Abrechnungsbestandteile berücksichtigt, die Sie ausgewählt haben.
Online-Banking mit HBCI-Chipkarte
Die Banking-Funktionalität wurde um das Sicherungsmedium Chip/Disk also in der Regel die HBCI-Chipkarte erweitert. Wenn Sie ein Onlinekonto einrichten haben Sie jetzt als erstes die Auswahl der Zugangsart. Sie können hier zwischen FinTS (HBCI) PIN/TAN also dem klassischen Weg mit einer TAN-Liste und FinTS (HBCI) Chip/Disk wählen. Um die HBCI-Chipkarte zu nutzen wählen Sie den zweiten Punkt. Der Assistent führt Sie dann durch die weitere Einrichtung.
Erweiterte Online-Banking Funktionalität (Überweisungen und Lastschriften)
Überweisungen und Lastschriften können, sofern das Konto direkt online geführt wird, jetzt auch aus dem Programm heraus direkt an die Bank übertragen werden. Die bisher möglichen Wege über DTA, Ausdruck und WISO Mein Geld bleiben weiterhin bestehen.
Allgemeinzähler mit Umlageschlüssel
Die Zähler wurden um einen weiteren Typ ergänzt. Der Allgemeinzähler dient dazu, von einem Hauptzähler einen gemessenen Allgemeinverbrauch abzuziehen und die auf diesen Verbrauch entfallenden Kosten nach einem Umlageschlüssel zu verteilen.
Wenn Sie also z. B. einen Wasserzähler für die Gartenbewässerung haben, fügen Sie diesen als Allgemeinzähler hinzu, ordnen ihn dem Hauptwasserzähler zu und geben an, wie der Verbrauch verteilt wird. Das Programm errechnet dann unter Berücksichtigung von Zählerdifferenzen den Verbrauch, der auf die Einheiten und den Allgemeinzähler entfällt. Die Kosten, die auf den Allgemeinzähler entfallen, werden anschließend nach dem gewählten Umlageschlüssel als "Allgemeinverbrauch" verteilt.
Auswertung der auf Konten erfassten Mietkautionen
Bei den Abrechnungen wurde eine neue Abrechnung für die Mietkautionen ergänzt. Sie enthält pro Mieter eine Übersicht über den Verlauf des Kautionskontos. Vorausgesetzt, die Kaution wird auf einem separaten Bankkonto des Vermieters aufbewahrt und die Bewegungen wurden unter dem Punkt "Daten erfassen - Stammdaten - Mieter / Verträge" erfasst. Sie erhalten somit auch ein "Kontoblatt", welches Sie bei Fragen oder Klärungen an den Mieter weitergeben können.
Grafische Auswertungen
Die grafischen Auswertungen bieten Ihnen verschiedene Auswertungen in grafischer Form. Sie können z. B. den Saldenverlauf ihrer Finanzkonten, oder die Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben grafisch darstellen. Je nach Art der Auswertung wird das Ergebnis im Diagramm-Betrachter als Linien-, Balken- oder Tortendiagramm dargestellt.
Offene Posten für Einnahme- und Ausgaberückzahlungen
Für die offenen Posten wurden zwei neue Arten der Buchung ergänzt.
Sind die Verbindlichkeiten auf Grund von Erstattungen für bereits erfolgte Zahlungen entstanden (z. B. Guthaben des Mieters oder Eigentümers aus den Abrechnungen) handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Einnahmerückzahlung (Erstattung).
Ähnliches gilt bei Gutschriften für bereits bezahlte Rechnungen (z. B. bei Handwerkern). In diesem Fall handelt es sich um Forderungen aus Ausgaberückzahlung (Gutschrift).
Übernahme der per Datei aus Online-Banking-Produkten übernommenen Daten in die Buchungslisten und Bereitstellung für die Verbuchung
Daten, die mittels Datei (z. B. csv-Datei, qif-Datei) aus Banking-Produkten übernommen werden, werden jetzt genauso verarbeitet, wie nach dem direkten Abruf oder der Übernahme aus WISO Mein Geld. Sie müssen für das jeweilige Konto lediglich festlegen, dass dieses als Online-Konto geführt wird und die Daten per Datei übernommen werden.